NIEßBRAUCHMODELL

FÜR WEN EIGNET SICH DER ERWERB VON NIEßBRAUCHIMMOBILIEN?

Sie suchen eine langfristige, besonders sichere Geldanlage zum günstigen Einstiegspreis?

Sie sind an einem anhaltend hohen Inflationsschutz Ihres Vermögens interessiert?

Sie denken an eine spätere Eigennutzung, z.B. durch Ihre Kinder oder Enkelkinder?

Sie denken an eine vorgezogene Erbschaft durch Schenkung an Kinder und Enkelkinder?

Sie möchten ein Immobilienportfolio z.B. als Familiengesellschaft aufbauen?

BEISPIELRECHNUNG

1

Marktwert

1

Nießbrauchabzug

=

1

Kaufpreis

RECHTLICHE SICHERHEIT

Die rechtlichen Grundlagen für die Investition in Immobilien mit Nießbraucheintrag.

Nießbrauch ist gem. §§ 1030 ff. BGB geregelt: Eine Sache kann in der Weise belastet werden, dass derjenige, zu dessen Gunsten die Belastung erfolgt, berechtigt ist, die Nutzungen der Sache zu ziehen (Nießbrauch).

Der Käufer wird neuer juristischer Eigentümer der Immobilie.

Der Kaufpreis der Immobilie ergibt sich aus dem gutachterlich ermittelten Marktwert abzüglich des Nießbrauchabschlags. Der Abschlag errechnet sich aus der Nettokaltmiete und der verbleibenden Lebenserwartung des Nießbrauchnehmers.

Der Verkäufer trägt weiterhin alle gewöhnlichen wie außergewöhnlichen Kosten der Immobilie, inklusive der Grundsteuer, Versicherung etc.

Alle Verträge aus dem Immobilienkauf auf Nießbrauchbasis müssen – wie bei einem konventionellen Kauf – notariell beurkundet werden.

Exklusives Immobilienportfolio für Investoren